Einpersonenhaushalte können bis 31. Jänner 2025 Antrag zur Förderung einbringen


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Ein Einpersonenhaushalt (Privathaushalt) ist ein Haushalt, bei dem im gesamten Antragszeitraum 01.01. bis 31.12. nur eine Person mit Wohnsitz gemeldet ist. Gefördert wird die Abfallwirtschaftsabgabe zu 50 %.
Das Ansuchen um Förderung ist in der Zeit von 01.01. bis 31.01. des Folgejahres beim Stadtamt einzubringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gewährung der Ermäßigung bei den Abfallwirtschaftsabgaben nur über Antrag gewährt werden kann.

Richtlinie
Antrag


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