Erinnerung zur Führung von Hunden lt. § 8 des NÖ Hundehaltegesetzes 2022


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EXKREMENTE müssen unverzüglich beseitigt und entsorgt werden

Maulkorb- oder Leinenpflicht:
- An öffentlichen Orten im Ortsbereich

Maulkorb- und Leinenpflicht:
- Hunde mit Gefährdungspotenzial (Listenhunde) - In öffentlichen Verkehrsmitteln
- In Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen
- Auf Kinderspielplätzen
- An Orten bei denen üblicherweise größere Menschenansammlungen auftreten, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten und Badeanlagen während der Badesaison
- Bei Veranstaltungen
- In beengten Räumen wie z.B. Lifte, Aufzüge und Gondeln


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