Informationen zur Lagerung und Entfernung von Grün- und Strauchschnitt
Informationsschreiben der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten betreffend Lagerung und Entfernung von Grün- und Strauchschnitt
Grün- und Strauchschnittlagerungen an Gewässern (z.B. an Bächen aber auch an teilweise trockenen Gräben) können zu einer
Verschärfung der Hochwassersituation führen und die
Wasserqualität stark mindern. Abgeschwemmter Grünschnitt kann Rohre und Brücken verlegen, sodass es zu unkontrollierten Ausuferungen und zu schweren Schäden an Bauwerken kommen kann.
Durch die hohen Temperaturen in der warmen Jahreszeit kommt es zu vermehrten Abbauprozessen im Grünschnitt und es bilden sich dadurch organisch hoch belastete Sickersäfte. Gelangen diese ins Gewässer verschlechtert dies massiv die Gewässerqualität und kann sogar zu Fischsterben führen.
Grün- und Strauchschnitt darf daher nicht in der Nähe eines Gewässers oder gar in diesem gelagert werden!
Aufgrund der negativen Auswirkungen durch Grün- und Strauchschnittlagerungen an Gewässern ist dies auch von Gesetzes wegen untersagt und eine entsprechende Missachtung bzw. ein Zuwiderhandeln kann ein Verwaltungsstrafverfahren nach sich ziehen.
Für eine gute Wasserqualität und eine schadlose Abfuhr von Hochwässern ist es daher erforderlich, den Grün- und Strauchschnitt zu dafür entsprechend errichteten Lagerplätzen oder Abfallzentren zu bringen.
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